Wie funktioniert Hochschulpolitik?
Hochschulpolitik beschreibt allgemein alle politischen Prozesse und Entscheidungen, die die Universität (Hochschule) betreffen. Dazu gehören ganz verschiedene Themenbereiche, von denen wir als Studierende unterschiedlich stark betroffen sind. So sind zum Beispiel Diskussionen um Budgetkürzungen der Universität, um die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Seminaren oder aber auch Arbeitsbedingungen von universitären Mitarbeiter*innen Teil von Hochschulpolitik. Viele verschiedene Akteure sind an diesen Prozessen beteiligt.
Für uns Studierende sind insbesondere die Fachschaftsräte und der Studierendenrat (StuRa) wichtig, denn diese werden jährlich von der Studierendenschaft gewählt und damit beauftragt, unsere Interessen gegenüber dem Rektorat der Universität und anderen Gremien zu vertreten.
Hochschulpolitik kann aber ziemlich kompliziert sein und für viele Studerende ist es gar nicht so leicht, den Überblick über alle relevanten Gremien und Prozesse zu behalten. Deswegen haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um Hochschulpoltik, allgemein in Deutschland und speziell an der Universität Halle, zusammengestellt. Eine weitere Übersicht (bisher nur auf Deutsch), unter anderem mit einem nützlichen Glossar zur Hochschulpolitik, findet ihr auf der Seite How-To-HoPo des Studierendenrat (StuRa).
Übersicht
Hochschulpolitik in Deutschland
Um die Hochschulpolitik besser verstehen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass der politische Bereich Bildung in Deutschland größtenteils Ländersache ist. Dies ist sogar im deutschen Grundgesetz verankert und bedeutet konkret, dass die jeweiligen Bundesländer selbst für ihre eigene Bildungspolitik zuständig sind und somit auch für einen Großteil der politischen Entscheidungen, die die Hochschulen betreffen.
In Sachsen-Anhalt zum Beispiel, ist also die Landesregierung verantwortlich für die Grundfinanzierung der Universität Halle und aller weiteren Hochschulen innerhalb seiner Grenzen und regelt im Hochschulgesetz des Landes die gesetzlichen Grundlagen für die allgemeine Organisation des Hochschulbetriebes.
Die Interessen der Studierenden an deutschen Hochschulen werden durch selbstorganisierte Gremien vertreten. Diese heißen entweder Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) oder Studierendenrat (StuRa). Die Mitglieder dieser Organe werden durch die Studierendenschaft gewählt, jedoch gibt es unterschiedliche Methoden der Zusammensetzung (z.B. indirekte Wahl über ein Studierendenparlament, Zusammensetzung aus Vertreter*innen der Fachschaftsräte oder über ein Mehrheitswahlsystem). Ihre Aufgabe ist die die Vertretung der Studierenden ihrer jeweiligen Hochschule nach außen, das heißt zum Beispiel gegenüber dem Rektorat und der Professor*innenschaft, aber auch gegenüber der Landesregierung. Auch bieten sie ihren jeweiligen Studierendenschaften meist verschiedene Dienstleistungen, wie beispielsweise kostenlose Rechts- und Sozialberatung oder finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen. In vielen Bundesländern gibt es zudem Zusammenschlüsse der Studierendenvertretungen mehrerer Hochschulen, die sich für die Interessen aller Studierenden eines Bundeslandes einsetzen. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel tut dies die Studierendenrätekonferenz Sachsen-Anhalt (SRK St).
Hochschulpolitische Gremien an der Universität Halle
An der Universität Halle gibt es viele verschiedene Gremien, die Hochschulpolitik betreiben. Während studentische Gremien ausschließlich aus Studierenden zusammengesetzt sind, gehören die Mitglieder der universitären Gremien unterschiedlichen Statusgruppen an: Den Hochschullehrenden (Professor*innen), den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, den Studierenden und den sonstigen Mitarbeiter*innen. Das ganze System der Gremien, ihrer Aufgabenbereiche und Beziehungen untereinander ist ziemlich kompliziert und nicht so leicht zu durchblicken. Für ein besseres Verständnis und zur Übersicht hat der Studierendenrat (StuRa) diese Grafik erstellt.

Hier findet ihr genauere Informationen zu den Aufgabenbereichen und der spezifischen Zusammensetzung dieser Gremien.
Der Studierendenrat an der Universität Halle besteht aus gewählten Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft.
Seine Hauptaufgabe ist die Vertretung studentischer Interessen gegenüber anderen Hochschulgremien, der Universitätsverwaltung und der Öffentlichkeit.
Zudem bietet der StuRa eine Reihe unterschiedlicher Hilfsangebote an, um Studierende zu unterstützen. Hierzu zählt neben einer kostenlosen Rechtsberatung, der Vergabe der Sozialdarlehen und der Jobvermittlung auch die (finanzielle) Förderung studentischer Projekte.
Die Mitglieder des Studierendenrates wählen aus ihrer Mitter haraus das Sprecher*innenkollegium, das sich um die laufenden Geschäfte des StuRa kümmert. Dieses besteht aus insgesamt neun Sprecher*innen: Zwei vorsitzende Sprecher*innen (Ansprechpartner*innen für interne und externe Anfragen an den Studierendenrat), zwei Sprecher*innen für Finanzen (verantwortlich für Haushalt der Studierendenschaft), zwei Sprecher*innen für Soziales (erste Ansprechpartner*innen für Studierende in sozialen Belangen, vergeben Sozialdarlehen) sowie der/die Sprecher*in für Fachschaftskoordination (Unterstützung der Zusammenarbeit der Fachschaften und Arbeitskreise untereinander und mit dem Studierendenrat).
Zudem wählen die Mitglieder des Studierendenrates sechs Referent*innen, welche jedoch selbst keine Mitglieder des StuRa sein dürfen. Sie sind deswegen auch nicht an die Amtszeit des Studierendenrates gebunden, sondern arbeiten unbefristet und beschäftigen sich mit speziellen Themenbereichen. Es gibt ein Referat für innere Hochschul- und Bildungspolitik, eines für äußere Hochschul- und Bildungspolitik, eines für Internationales, eines für Sport und Gesundheit, eines für Veranstaltungen und eines für Soziales.
Zum Studierendenrat gehören außerdem mehrere Arbeitskreise, die sich selbstständig mit spezifischen Themenfeldern beschäftigen. Ihre Mitglieder werden nicht gewählt, so kann jede*r Interessierte darin mitwirken. Lediglich der/die Sprecher*in des jeweiligen Arbeitskreises muss vom Studierendenrat bestätigt werden. Der Arbeitskreis Internationales ist einer der aktuell zehn Arbeitskreise des Studierendenrates.
Die Fachschaftsräte (FSRs)
Die Fachschaftsräte sind die beschlussfassenden Organe ihrer jeweiligen Fachschaft. Ihre Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen der Studierenden eines Fachbereichs. Sie sind rein studentische Gremien und ihre Mitgliederzahl ist abhängig von der Größe der jeweiligen Fachschaft.
Sie leisten Hilfestellung bei studienspezifischen Fragen und setzen sich für studentische Belange gegenüber universitären Gremien und Vorsitzenden der Fakultäten ein. Außerdem verwalten sie die ihnen zugewiesenen Gelder der Studierendenschaft und fördern Initiativen wie Vortragsreihen, kulturelle Projekte oder Seminarfahrten.
Fachschaftsräte können zudem Institutsgruppen bilden. Diese kümmern sich um fachspezifische Belange der Studierenden eines spezifischen Instituts innerhalb einer Fakultät und vertreten deren Interessen gegenüber dem Fachschaftsrat bzw. anderen universitären Gremien. Ihre Mitglieder werden jedoch nicht gewählt, so kann jede*r Interessierte in der eigenen Institutsgruppe aktiv werden.
Ein Tipp: Viele Fachschaftsräte und auch einige Institutsgruppen an der Universität Halle sind insbesondere auf Instagram und Facebook vertreten und veröffentlichen dort aktuelle und nützliche (oft fachspezifisch relevante) Informationen.
Der Senat ist das höchste universitäre Gremium und besteht aus 12 Hochschullehrenden, vier wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, vier Studierenden und zwei sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter*innen. Die Vertreter*innen werden aus ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe herausgewählt, Studierende jeweils für ein Jahr.
Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz geregelt und umfassen unter anderem den Beschluss von Ordnungen der Hochschule, die Beratung über den Hochschulentwicklungsplan, die Beratung über den Haushalt und den Erlass von Ordnungen zur Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtung.
Der Senat wählt zudem das Rektorat, das die Universität leitet. Es besteht aus dem/der Rektor*in als Vorsitzende*r, den Prorektor*innen (bis zu drei Professor*innen mit spezifischen Aufgabenbereichen) und der/dem Kanzler*in (Leiter*in der Zentralen Universitätsverwaltung). Das Rektorat kann zu bestimmten selbstgewählten Schwerpunkten so genannte Rektoratskommissionen schaffen, so gibt es aktuell beispielsweise eine Internationalisierungskommission. Aber Achtung: Rektoratskommissionen sollten nicht verwechselt werden mit den Senatskommissionen, die vom Senat zur Beratung, Vorbereitung und Unterstützung seiner eigenen Arbeit gebildet werden.
Die Fakultätsräte
Die Fakultätsräte sind die Selbstverwaltungsgremien ihrer jeweiligen Fakultät. Ein Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des/der Dekan*in fallen. Zudem erlässt er Studien- und Prüfungsordnungen, gibt Berufungsvorschläge ab und koordiniert Forschungsvorhaben.
In Fakultätsräten sitzen gewählte Vertreter*innen der verschiedenen Statusgruppen. Die meisten setzten sich aus je 12 Hochschullehrenden (inklusive des/der jeweiligen Dekans/Dekanin), vier wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, vier Studierenden und zwei sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter*innen zusammen. Für studentische Mitglieder ist die Amtszeit (wie auch im Senat) auf ein Jahr begrenzt.
Hochschulgruppen
Die studentischen Mitglieder in den hochschulpolitischen Gremien vertreten oft verschiedene Positionen und unterschiedliche politische Ansichten. Denn viele der bei den Hochschulwahlen kandidierenden Studierenden sind Teil einer politischen Hochschulgruppe. In diesen organisieren sich politisch engagierte und motivierte Studierende, um sich für ihre gemeinsamen Interessen einzusetzen. Manche der Hochschulgruppen sind inhaltlich nah an den politischen Standpunkten entsprechender deutscher Parteien orientiert.
Folgende politische Hochschulgruppen sind aktuell an der Universität Halle aktiv:
Hochschulwahlen
Bei den Hochschulgremienwahlen werden die Mitglieder der universitären und studentischen Gremien gewählt, das heißt also: Senat und Fakultätsräte sowie Studierendenrat (StuRa) und Fachschaftsräte (siehe die Übersicht zu Hochschulpolitischen Gremien). Studierende wählen ihre Vertreter*innen aller Gremien für jeweils ein Jahr. Deswegen findet für uns also jedes Jahr (meist im Sommersemester) eine Hochschulwahl statt.
Die Wahlen der Gleichstellungkollegien
Neben den Hochschulgremienwahlen sind für Studierende insbesondere noch die Wahlen der Gleichstellungskollegien von Bedeutung. Aller zwei Jahre werden dabei die Mitglieder der Gleichstellungskollegien gewählt: Jeweils für die gesamte Universität, die Fakultäten sowie für andere Einrichtungen (ZUV, ULB, zentralen wissenschaftliche Einrichtungen und sonstigen Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät). Es dürfen Personen jedes Geschlechts kandidieren, soweit sie Mitglieder bzw. Beschäftigte der Universität Halle sind. Allerdings sind bei den Wahlen der Gleichstellungkollegien nur die weiblichen Mitglieder der Universität (d.h. alle weiblichen Beschäftigten sowie weibliche Studierende) wahlberechtigt. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, was das Gleichstellungsbüro der Universität so macht: In diesem Video wird seine Arbeit näher vorgestellt.